Nachmieter für Bäckereifiliale gesucht

Die beliebte Bäckerei Schäfer´s hat nach 10 Jahren ihren Mietvertrag für die Filiale Vogelweide / Elsa-Brändström-Straße zu Ende Mai 2024 gekündigt. Darüber sind wir sehr traurig, da es ein beliebter Treffpunkt für unsere Mieterinnen und Mieter ist und die tägliche Versorgung mit frischen Backwaren ermöglicht.

Jetzt sind wir auf der Suche nach einem Nachmieter. Vielleicht möchten Sie einen lang gehegten Traum von einem Eis- oder einem Büchercafé umsetzen, oder Sie kennen Interessierte, die die Räumlichkeiten anmieten möchten. Wir sind für Nutzungsmöglichkeiten offen.

Willkommen 2024!

Liebe Mieterinnen und Mieter,

wir wünschen Ihnen ein Jahr voller Erfolg, Freude, Gesundheit, Glück und Zusammenhalt!

Dass es auf der Welt in großen Teilen nicht friedlich ist, macht uns oft fassungslos und traurig. Aber wir alle können einen kleinen Beitrag für ein wenig mehr Frieden leisten, mit unserer Empathie und unserer Mitmenschlichkeit.

Wir wünschen Ihnen auch Hoffnung, Dankbarkeit und Tatkraft, denn jede und jeder von uns kann dazu beitragen, dass unser Alltag und Leben friedvoller, wertschätzender, kreativer und freudvoller wird.

Auf dass wir allen Herausforderungen mit Mut, Neugier und offenen Armen begegnen. So können wir sie in Chancen verwandeln und „Projekte“ umsetzen, die schön sind. Das gelingt am besten gemeinsam. Wir freuen uns auf Sie.

So lüften Sie richtig im eisigen Winter

Die 5x5-Faustregel sollte jeder kennen, der auch im eisigen Winter sein Zuhause vor Schimmelbefall, seine Gesundheit schützen und ein gesundes Raumklima schaffen will.

Angepasst lüften in der Wohnung ist dafür wichtig. Meist ist das mehrmalige Durchlüften pro Tag auch gar kein Problem, denn man merkt schnell, dass die frische Luft im Raum richtig guttut.

Doch wie lüftet man richtig, wenn es draußen extrem kalt ist? Derzeit haben Kälte, Schnee und Eis Deutschland im Griff und kaum ist das Fenster offen, hat man die beißende Kälte im Raum. Der Verband Fenster + Fassade rät zu folgender Faustregel für das Lüften per Hand:

Unter 0 Grad: Beträgt die Außentemperatur unter 0 Grad Celsius sollten die Fenster nur für 5 Minuten geöffnet werden.

Bei 0 bis 10 Grad: In diesem Temperaturbereich sind rund 10 Minuten lüften ausreichend.

Mehr als 10 Grad: Bei mehr als 10 Grad können die Fenster für rund 15 Minuten zum Lüften geöffnet werden.

Es hat sich rumgesprochen, dass es besser ist, Fenster nicht lange zu kippen, sondern lieber ganz aufzumachen und dann kurz zu lüften. Das nennt man dann Stoßlüften oder wenn Sie gegenüberliegende Fenster öffnen auch Querlüften. Lüftet man bei geringen Temperaturen zu lange, kühlen Möbel und Wände zu sehr aus und man schafft sich selbst Kältepunkte, an denen sich die feuchte Luft niederschlägt.

Im Frühjahr oder Herbst kann ein kompletter Luftaustausch schon mal 15 bis 20 Minuten dauern und wenn Sie das drei bis fünf Mal am Tag machen, stehen die Fenster schon recht lange offen. Im Winter klappt diese Taktik nicht mehr, denn die Außentemperaturen sind zu niedrig.

Es ist aber empfehlenswert, ebenso oft zu lüften, also auch bei Minusgraden drei bis fünf Mal pro Tag. Jedoch reichen dann drei bis fünf Minuten bei offenem Fenster.

Daraus lässt sich als Merkhilfe die 5x5-Regel ableiten: Übersetzt bedeutet das fünf Mal pro Tag für fünf Minuten lüften.

Das lässt sich im Urlaub oder am Wochenende gut einhalten oder wenn Sie viel im Homeoffice arbeiten. Wer jedoch tagsüber nicht zuhause ist, braucht eine andere Strategie. Die gute Nachricht: Wenn Sie den ganzen Tag abwesend sind, reicht auch weniger häufiges Lüften. Minimum morgens und abends, besser fahren Sie aber mit der 3x5-Regel. Die bedeutet, drei Mal pro Tag für fünf Minuten lüften.

Lüften Sie am Morgen nach dem Aufstehen, wenn Sie von der Arbeit heimkommen und nochmal kurz vor dem Schlafengehen.

Quelle: Verband Fenster + Fassade

Wichtig, wenn Sie eine Gasetagenheizung haben

Mieterinnen und Mieter, deren Wohnung nicht an eine Hausanschlussstation (HAST) angeschlossen ist, möchten wir sensibilisieren, die Wasseranzeige der Heizung regelmäßig zu kontrollieren und bei Bedarf Wasser aufzufüllen. An vermietereigenen Heizthermen sind wir gern nach Terminabstimmung in der Geschäftsstelle beim Auffüllen behilflich.

Die Entscheidung ist getroffen

Wie wir in der diesjährigen Mitgliederversammlung berichtet haben, konnte die Genossenschaft das Grundstück zwischen dem Finkenweg 17 und 17 a (gegenüber von unserem Finkennest) käuflich erwerben.

Aufgrund der vielen Nachfragen in der Geschäftsstelle, der langen Anmeldeliste und den nachdrücklichen Hinweisen in der Mitgliederversammlung wurde die Entscheidung getroffen, weitere PKW-Parkplätze für unsere Mieterinnen und Mieter dort zu schaffen.

Interessenten, die schon in die Anmeldeliste in der Geschäftsstelle aufgenommen wurden, müssen keine weiteren Veranlassungen treffen.

Die Aufträge für die notwendigen Gutachten für den Bauantrag wurden erteilt. Im November beginnen die Abrissarbeiten der bestehenden Garagen.

Obhuts- und Informationspflichten

Ab Übernahme bis zur Rückgabe sind Mieterinnen und Mieter verpflichtet, mit der Mietsache schonend und pfleglich umzugehen. Sie haben alles zu unterlassen, was zu einem Schaden an der Mietsache führen kann. Im Rahmen der Obhutspflicht müssen Mieterinnen und Mieter in gebotenem Umfang auch zur Schadensvermeidung aktiv tätig werden. Sachschäden an der Mietsache sind dem Vermieter unverzüglich (schriftlich) anzuzeigen. Die Obhutspflicht im Mietrecht betrifft alle Teile des Hauses und auch Gemeinschaftsanlagen, soweit diese für den Mieter zugänglich sind.

Stimmt

Ganz gleich,

ob Liebe, Freundschaft oder Bekanntschaft.

… sich gegenseitig gut zu tun

und einander zu helfen,

das ist das Wichtigste!

Verfasser unbekannt

Auswertung der Mitgliederversammlung 2023

Am 27.06.2023 fand von 16 bis 18 Uhr die Mitgliederversammlung unserer Genossenschaft statt.

Nach der Eröffnung, Begrüßung und Bestätigung der Tagesordnung wurden der Bericht des Vorstandes zur wirtschaftlichen Lage der Genossenschaft im Geschäftsjahr 2022, der Bericht des Aufsichtsrates über seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2022 vorgestellt und über das Ergebnis der gesetzlichen Prüfung für das Geschäftsjahr 2021 informiert.

Die Beschlüsse über die ungeprüfte Bilanz zum 31.12.2022, die Verwendung des Bilanzgewinns 2022, die Entlastungen der Mitglieder des Vorstandes sowie des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022 wurden einstimmig, ohne Enthaltungen oder Gegenstimmen gefasst.

Danach erfolgten die Wahlen des Wahlvorstandes und der Vorstandsmitglieder. In den Vorstand wurden gewählt: Frau Martina Beßler, Frau Katrin Gohr und Herr Peter Becker.

Die Diskussion in der Mitgliederversammlung drehte sich hauptsächlich um die Umsetzung des Stadtbahnprogramms, den enorm gestiegenen PKW-Parkplatzdruck innerhalb unseres Wohngebietes und dem schlechten Zustand der Fußwege.

Starker Wespen- oder Bienenbefall auf dem Fußweg in der Elsa-Brändström-Straße

Am 07.07.2023 meldeten wir den o. g, Sachverhalt an die Stadt Halle (Saale). Daraufhin erhielten wir folgende Antwort, die wir Ihnen zur Kenntnis geben möchten:

Vielen Dank für die Meldung. Seitens der Unteren Naturschutzbehörde wurde der Sachverhalt am 11.07.2023 vor Ort geprüft. Bei den beschriebenen Tieren handelt es sich um den so genannten Bienenwolf (Philanthus triangulum). Diese für den Menschen harmlose Grabwespenart tritt häufig an geeigneten Standorten in höherer Individuenzahl auf, wobei die Tiere nicht ein und dasselbe Nest nutzen, sondern sich lediglich den Lebensraum teilen. So können mehrere Brutröhren dicht beieinander liegen. Daher sieht es im Regelfall so aus, als wäre in dem entsprechenden Bereich das Nest von staatenbildenden Wespen. Auch wenn der Bienenwolf wie eine „normale“ Wespe (Deutsche Wespe, Gemeine Wespe) aussieht, hat er nichts mit dieser zu tun. Die umherfliegenden Tiere, deren Brutröhren sich in den Sandfugen der Pflastersteine bis ca. 0,5 Meter von den Gebäuden entfernt finden, stellen keine Gefahr für die Bewohner der Wohnhäuser dar. Insofern muss auch nichts unternommen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Das Sag´s uns einfach-Team

Es fängt das schöne Frühjahr an

Auch in unserer Genossenschaft grünt und blüht es wieder.

Der Frühling hat sich eingestellt ...

... es grünt und blüht in unserer Genossenschaft. Genießen Sie es!

Sanierungen der Häuser gehen weiter

Die umfangreichen Instandsetzungsarbeiten an den Dächern, Schornsteinen, Balkonanlagen und Fassaden werden in diesem Jahr an den Wohnblöcken Vogelweide 17 – Vogelherd 5 sowie Vogelweide 18 – Vogelherd 6 fortgesetzt.

Die Mieterinnen und Mieter, bei denen ein Gerüst steht, werden gebeten, ihre Hausratversicherungen zu informieren. Das ist in vielen Versicherungsverträgen so vorgesehen.

Die Planung / Bauüberwachung erfolgt weiterhin durch das Architekturbüro Schauder. Rückfragen beantwortet das Team der Geschäftsstelle.

Die Arbeiten werden planmäßig im Zeitraum von Mitte April bis voraussichtlich Mitte September 2023 (je nach Witterung) ausgeführt.

Die Arbeiten am Sockel und an den Hinterausgangsbereichen des Wohnblockes Vogelweide 18 bis Vogelherd 6 werden im Jahr 2024 durchgeführt.

Das Jobcenter im Quartier

Vertreter des Jobcenter stehen Ihnen für eine einfache persönliche Kontaktaufnahme sowie zur schnellen Beantwortung allgemeiner Fragen rund um die SGB II – Antragstellung sowie weiteren Unterstützungsmöglichkeiten jeweils donnerstags, im Quartierbüro Süd, Wittenberger Straße 14 (hinter dem Ärztehaus Silberhöhe), 06132 Halle (Saale) zur Verfügung.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage unter www.jobcenterhallesaale.de.

Ergebnisse der Legionellenuntersuchung 2023

Entsprechend der Trinkwasserverordnung vom 25.04.2018 ist die Genossenschaft gesetzlich verpflichtet Großwarmwasseranlagen, zusätzlich zu bereits bestehenden Vorsorgemaßnahmen, regelmäßig auf Legionellen zu überprüfen. Dies dient dem verbesserten Gesundheitsschutz bei den Verbrauchern. Legionellen sind Bakterien, die natürlicherweise im Süßwasser vorkommen. Diese können sich in Warmwasserleitungen vermehren, wenn die Anlagen nicht fachgerecht eingebaut und betrieben bzw. genutzt werden.

In unserer Genossenschaft wurde die Hallesche Wasser und Stadtwirtschaft GmbH beauftragt, in unserem Wohnungsbestand diese Untersuchung nach Trinkwasserverordnung durchzuführen. Alle Arbeiten müssen dokumentiert und die Ergebnisse dem Gesundheitsamt mitgeteilt werden.

Um das System der jeweiligen Trinkwasserinstallationen zu beurteilen, wurden zum gleichen Zeitpunkt mehrere Wasserproben genommen. Das Warmwasser im Heizungsraum wurde vor und hinter dem Trinkwasserwärmer / Speicher und am Ende eines Warmwasserstranges, d. h. in den am weitesten vom Speicher entfernten Wohnungen überprüft. Die betroffenen Mietparteien erhielten hierfür eine gesonderte Information über den Termin.

Die Probeentnahme wurde in den letzten zwei Wochen für alle Objekte der Wohnungsgenossenschaft durchgeführt. Eine Beeinträchtigung während der Probeentnahme war für alle anderen Mietparteien nicht gegeben.

Über die Ergebnisse der Untersuchung möchten wir selbstverständlich alle Mieterinnen und Mieter informieren: In keinem Haus der Genossenschaft wurden nach Auswertung der Laborergebnisse die Werte überschritten.

Dringende Bitte: Die Genossenschaft kümmert sich um die Einhaltung der technischen Vorschriften beim Betrieb und der Instandhaltung der Anlage. Ab dem Wohnungswasserzähler haben wir aber hierauf keinen Einfluss mehr. Sie als Mieterinnen und Mieter tragen eine Mitverantwortung für gesundes Wasser. Bei längerer Abwesenheit, also mehrere Tage oder Wochen, sollte vor dem Duschen das Wasser, das im Duschschlauch gestanden hat, ablaufen und gründlich nachgespült werden.

Darüber hinaus – und unabhängig vom Legionellenthema – sollte nach längerer Abwesenheit das Trinkwasser vor Verwendung zum Trinken oder zur Zubereitung für Speisen und Getränke so lange ablaufen, bis frisches Wasser nachfließt. Dies erkennt man daran, dass es etwas kühler aus der Leitung kommt, als das Stagnationswasser, welches nicht selten ein Herd für Keime ist.

Arbeiten an der Trinkwasserinstallation (z. B. das Tauschen von Wasserarmaturen) darf nur von Fachpersonal durchgeführt werden. Nicht zertifizierte Armaturen können Schadstoffe wie Schwermetalle in hohen Konzentrationen abgeben. Im Zweifelsfall sollte die Geschäftsstelle bzw. eine Fachfirma befragt werden.

Memora Bestattungen

Liebe Mieterinnen und Mieter der WG Halle Süd,

wir haben die Möglichkeit erhalten, uns in den Gewerberäumen der Paul-Suhr-Str. 44 zu vergrößern und das ehemalige Reisebüro dazu zu mieten.

Wir freuen uns darauf, dass unsere Möglichkeiten, für alle die, die wir betreuen dürfen, nun vielfältiger und flexibler werden. Wenn Sie Fragen haben, sind wir gern für Sie da.

Frau Kühn und ihr MEMORA Team

Auch die Wohnungsgenossenschaft Halle-Süd e. G. freut sich, dass Frau Kühn, als langjährige Gewerbemieterin diese Möglichkeit ergriffen hat und wir die gute Zusammenarbeit fortsetzen können. Die Genossenschaft wünscht ihr und ihrem Team weiterhin beruflichen Erfolg und persönlich alles Gute.

 

Neue Müllplätze

Jeder von uns nimmt es wahr. Obwohl wir darauf achten, unnötigen Müll zu vermeiden, wird dieser immer mehr. Schon lange hat die Geschäftsstelle nach zusätzlichen Möglichkeiten für die Erweiterung der Müllplätze und Firmen für die Umsetzung der baulichen Veränderungen gesucht.

Im Falkenweg 8 konnte eine Erweiterung im November 2022 und für die Vogelweide 1 sowie den Vogelherd 5 Ende Januar dieses Jahres abgeschlossen werden.

Aus Nachhaltigkeitsgründen im Sinne unserer Umwelt sollte der anfallende Müll ordentlich nach Wertstoffen getrennt werden.

Die Erweiterung des Müllplatzes im Dohlenweg wird in diesem Jahr umgesetzt, sodass auch an diesem Schwerpunkt Entspannung eintreten sollte.

Adresse/Kontakt

Wohnungsgenossenschaft Halle-Süd e.G.

Vogelweide 13
06130 Halle (Saale)

Telefon: 0345 4442497
Fax: 0345 9760719

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Geschäftszeiten

dienstags in der Zeit von 9:00-12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Wer uns außerhalb dieser Zeiten besuchen möchte, wird um vorherige telefonische Terminvereinbarung gebeten.

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