Auswertung der Mitgliederversammlung 2022

Am Dienstag, den 28.06.2022 fand von 16:30 bis 18:00 Uhr in der Cafeteria in der Fliederwegkaserne 21 unsere Mitgliederversammlung statt.

Nach den Berichten des Vorstandes zur wirtschaftlichen Lage der Genossenschaft im Geschäftsjahr 2021, des Aufsichtsrates über seine Tätigkeit sowie über das Ergebnis der gesetzlichen Prüfung für das Geschäftsjahr 2020, wurde diskutiert.

Die Themen drehten sich um die befürchtete Kostenexplosion bei den Betriebskosten durch steigende Heiz- und Warmwasserkosten sowie der Anpassung der BK-Vorauszahlung, die energetischen Sanierungen der Genossenschaft, das Stadtbahnprogramm, die Verwendung des Bilanzgewinns, die Benutzung der Fußwege durch Fahrrad- und E-Scooter-Fahrer sowie eine Anregung zur Einrichtung einer Langsamfahrstrecke der Straßenbahn entlang der Vogelweide, um den Lärm zu reduzieren.

Zum Jahresabschluss 2021 wurde die ungeprüfte Bilanz zum 31.12.2021 sowie die Verwendung des Bilanzgewinnes (Einstellung in die Rücklage) bestätigt. Vorstand und Aufsichtsrat wurden für das Geschäftsjahr 2021 entlastet.

 

Gewinner 2022 Blumenbeet-Wettbewerb

Das schönste Blumenbeet auf den „Allgemeinflächen“ in unserer Wohnungsgenossenschaft Süd e.G. finden wir in diesem Jahr beim

Falkenweg 4

rechts neben dem Hinterausgang.

Dabei beeindrucken die Auswahl und die Anordnung der Pflanzen. Es ergibt sich ein schönes Gesamtbild mit den ebenfalls unter den ersten zehn platzierten Nachbarbeeten. Sie treten in einer Linie in Erscheinung. Das Besondere daran ist, dass drei Nachbarinnen und Nachbarn die Grünanlagen zusammen gestalten - Blumen-Frohsinn für uns alle. Das Foto zeigt den fleißigen Gärtnernachwuchs.

Die Punkte vergaben die drei von der „Blumenbeet-Kommission“, die am 31. 5. unterwegs waren. Dieses Mal wurden 29 Beete bewertet, die mit bis zu 30 Punkten honoriert werden konnten.

Machen Sie sich doch einmal auf einen Blumenspaziergang durch unsere Vogelweidesiedlung und schauen sich die unten aufgeführten platzierten Blumenbeete an. Manche liegen etwas versteckt in den Höfen.

Wir ermutigen wieder alle Blumenbegeisterten, weiter fleißig zu sein. Neue Enthusiasten ermuntern wir: Schaffen Sie in Absprache mit der Geschäftsstelle ein Blumenbeet für sich und alle anderen. Schenken Sie Blumen!

Es ergibt sich folgende Reihenfolge der schönsten Beete:

1. Falkenweg 4 hinten, rechts (28 Punkte)

2. Vogelweide 26 hinten (24 Punkte)

2. Amselweg 3 vorn (24 Punkte)

Es folgen auf den weiteren Plätzen:

4. Vogelweide 6 – 8 hinten (23 Punkte)

5. Falkenweg 2 hinten (22 Punkte)

5. Vogelweide 20 / 21 Rondell (22 Punkte)

5. Vogelweide 21 / 22 mit Rondell (22 Punkte)

8. Amselweg 8 (17 Punkte)

9. Vogelweide 8 (16 Punkte)

10. Vogelherd 5 (15 Punkte)

10. Falkenweg 4 hinten, links (15 Punkte)

Alle Gärtnerinnen und Gärtner der oben genannten Blumenbeete sind eingeladen, am Donnerstag, 21.7.2022, ab 17 Uhr, ihre Preise und Aufmerksamkeiten entgegenzunehmen. Das geschieht stilgerecht am Blumenrondell Vogelweide 24 / 25 bei Kaffee und Kuchen.

Bei Regen und für alle, die verhindert sind, gilt: bitte die Preise in der Geschäftsstelle abholen. Unser großes Dankeschön gilt den vielen Genossenschaftsmitgliedern, die unsere Anlagen zur Freude aller verschönern!

 

E-Scooter

Seit 1. Juli 2022 hat die Stadt Halle (Saale) mit den Betreibern der E-Scooter-Flotte bestimmte Stellen im Stadtgebiet vereinbart, die als sogenannte Sammelplätze fungieren. Einer dieser Plätze ist offensichtlich die Ecke Vogelweide / Paul-Suhr-Straße an unserem Reisebüro. Da es sich um eine öffentliche Verkehrsfläche handelt, wurde diese Stelle auch nicht mit unserer Genossenschaft abgestimmt.

Leider ist der im Foto abgebildete Zustand immer häufiger festzustellen. Der Geschäftsstelle bleibt nur die Möglichkeit, bei der Stadt Halle (Saale) eine Meldung zu machen und gemeinsam mit den Mietern auf Abhilfe zu hoffen. Es wurde von unserer Seite angeregt, die mögliche Anzahl der abzustellenden E-Scooter zu begrenzen sowie die Abstellplätze zu markieren und weiter zum Geländer zu verlagern.

Mieterfestnachlese

Schön, dass so viele Nachbarinnen und Nachbarn unsere Einladung angenommen und am 20.05.2022, von 16:00 bis 19:30 Uhr, auf dem Parkplatz an unserem Nachbarschaftstreff, Finkenweg 18 gemein-sam bei Kaffee und selbst gebackenem Kuchen, Fettbemme mit Gewürzgurke, einer leckeren Grillbratwurst im Brötchen und kühlen Getränken gefeiert haben. Trotz heftigen Sturmwarnungen wollten wir das lange geplante Fest nicht absagen.

Die Kinder haben mit Frau Fließ, die auch die Kreativkurse, wie z. B. Tiffany, Porzellanmalerei, Töpfern und Gestalten, in unserem Nachbarschaftstreff leitet, wunderschöne Blumengefäße angefertigt, die mit frischen Blumen gefüllt wurden und für Freude sorgten.

Die Polizei bot eine sicherheitstechnische Beratung im Finkennest an und stand auch danach für weitere persönliche Fragen zur Verfügung.

Unser herzlichster Dank gebührt allen, die auf unterschiedlichste Weise zum Gelingen des Festes beigetragen haben. Gemeinsam für die Genossenschaft waren wir ein gutes Team!

Digitaler Fortschritt geht weiter

Die Voraussetzung für die Digitalisierung ist eine moderne Infrastruktur, das heißt gute Leitungen.

In den ersten Bestandswohnblöcken begannen nun die Anschlussarbeiten durch die Firma Muth und die von ihr beauftragten Firmen Schramm (Tiefbau) und Giska (Kabelverlegung) vom Fußweg in die Häuser sowie vom Kellerbereich bis zum Wohnungsanschluss. An dieser Stelle werden die Glasfaserleitungen auf die separaten Koaxialkabel in jeder Wohnung aufgeklemmt.

Wann der Anschluss der Wohnungen tatsächlich erfolgt, wird rechtzeitig bekanntgegeben.

Krieg in der Ukraine

Der russische Angriff auf die Ukraine führt mit Krieg, Zerstörung und Gewalt zu unermesslichem menschlichem Leid. Mit großem Entsetzen, Fassungslosigkeit und tiefem Mitgefühl für die betroffenen Menschen blicken wir auf die Katastrophe in unserer direkten europäischen Nachbarschaft. Wir hoffen auf eine baldige Lösung des Konflikts und die Wiederherstellung des Friedens in Europa. Im Zuge der Flucht hunderttausender Ukrainerinnen und Ukrainern werden für viele Schutzsuchenden Unterbringungsmöglichkeiten gesucht.

Aufgrund unserer Satzung ist es nicht möglich, den Geflüchteten vorübergehend eigenen Wohnraum zur Verfügung zu stellen, da sie dafür erst die Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft erhalten müssten.

Für die vielen Flüchtlinge, darunter überwiegend Familien mit Kleinkindern, muss nun schnell gehandelt und passender Wohnraum bereitgestellt werden. Sollten Sie in Ihre Wohnung Flüchtlinge aufnehmen wollen, so stellen Sie bitte einen entsprechenden Antrag in der Geschäftsstelle. Eine positive Entscheidung wird hiermit in Aussicht gestellt.

Vermeidbare Kosten für die Genossenschaft

Die heftigen Stürme der vergangenen Zeit haben zu mehreren vermeidbaren Sturmschäden an nicht oder nicht komplett verschlossenen Fenstern geführt. Alle Mieterinnen und Mieter (besonders die, welche die Fenster geöffnet haben), werden gebeten, die Fenster nach gegebener Zeit bzw. bei Sturmwarnungen, ordnungsgemäß zu schließen.

Zu Verstopfungen der Abwasserleitungen führen in letzter Zeit vermehrt Feuchttücher bzw. feuchtes Toilettenpapier, (fettige) Essensreste u. a., die in der Toilette entsorgt wurden. Diese Abfälle gehören in den Restmüll. Die Folgen solcher Schäden sind für die betroffenen Mieter sehr lästig und verursachen unnötige Kosten, die die Gemeinschaft der Mitglieder tragen muss.

Neu gestaltete Treppenhäuser

Nachdem wir in den vergangenen Jahren die Treppenhäuser in der Elsa-Brändström-Straße malermäßig instandgesetzt haben, folgten jetzt die im Amselweg 5, Falkenweg 8 und Vogelweide 6, welche in einem besonders schlechten Zustand gewesen sind.

Leider haben sich die Arbeiten durch coronabedingte Ausfälle in den Malerfirmen sowie die Vielzahl von Aufträgen bis in die Adventszeit verlagert. Dies war nicht optimal, aber wir sind froh, diese Arbeiten noch zum Abschluss bringen zu können, so dass sich dort die farblichen Akzenten der Bauhausfarben widerspiegeln. Und so werden in diesen Häusern nicht nur die Weihnachtsbäume in den Wohnungen erstrahlen, sondern auch die malermäßig hergerichteten Treppenhäuser.

Wer hat Interesse?

Die Briefkastenanlagen an unseren Häusern sehen zum Teil sehr ungepflegt aus, da die Verbote für kostenlose Zeitungen und Werbung stückweise verschlissen und sehr unterschiedlich sind. Um die Optik der Briefkastenanlagen zu verbessern, haben wir neue Aufkleber anfertigen lassen, die unsere Hausmeister nach und nach gegen die vorhandenen Aufkleber ersetzen.

Falls Sie noch keinen Vermerk an Ihrem Briefkasten haben, aber auch davon Gebrauch machen möchten, melden Sie sich bitte in der Geschäftsstelle, damit wir es entsprechend umsetzen können. Ebenso sollten Sie sich bis zum 31.07.2021 in der Geschäftsstelle melden, wenn Sie einen Aufkleber an Ihrem Briefkasten haben, aber jetzt Werbung und kostenlose Zeitungen empfangen möchten.

Verkehrssicherungspflicht

Der Zustand unserer Pergolen ist teilweise sehr schlecht. Da wir bekannte Gefahrenquellen beseitigen, mussten bzw. müssen die Pergolen entfernt werden. Diese werden spätestens im Jahr 2022 durch neue Pergolen aus langlebigem Lärchenholz ersetzt.

Die Digitalisierung wird kommen

Die Voraussetzung für die Digitalisierung ist eine moderne Infrastruktur. Die Firma muth Citynetz Halle GmbH schafft gemäß Gestattungsvertrag in allen Objekten unserer Genossenschaft im Kellerbereich eine einheitliche Infrastruktur in Form von Glasfaserverbindungen, welche auf die separaten Koaxkabel jeder Wohnung aufgeklemmt werden.

Die Firma muth Citynetz Halle GmbH sowie die von ihr beauftragte Subunternehmer-Firma Giska wird nach und nach die jeweiligen Hausanschlüsse erneuern und hierfür auch neue Hausanschlusskästen installieren. Im Anschluss werden dann die bestehenden Anschlüsse für den Kabelempfang wie vorgenannt umgebunden und die nicht mehr benötigten Altanlagen demontiert.

Über die genaue Zeitplanung wird Sie die Firma Muth bzw. die Firma Giska noch separat per Aushang informieren, da diese jeweils im Kellerbereich des entsprechenden Wohnhauses den Zugang und die Baufreiheit für die erforderlichen Arbeiten benötigen.

Für die erforderlichen Bohrungen / brandschutzgerechte Kabeldurchführungen von Haus zu Haus wird auch vereinzelt der Zugang in diversen Mieterkeller o. ä. einschl. der erforderlichen Baufreiheit darin benötigt.

Die Mieter, deren Mieterkeller o. ä. betroffen sind, werden direkt von den Mitarbeitern der ausführenden Firmen kontaktiert und entsprechend informiert.

Öffnungszeiten der Geschäftsstelle

Aufgrund der SARS-Covid-2-Pandemie müssen auch in der Geschäftsstelle der Genossenschaft arbeitsorganisatorische Regelungen getroffen werden. Wir haben alle notwendigen und möglichen Maßnahmen in die Wege geleitet, um eine durchgehende Serviceverfügbarkeit sicherzustellen.

Wir bitten Sie, uns nach Möglichkeit nicht persönlich in der Geschäftsstelle aufzusuchen, sondern Ihr Anliegen stattdessen telefonisch unter 0345 44 424 97, per E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder per Fax 0345 9760719 an uns zu richten.

Wir bitten um Verständnis. Diese präventiven Maßnahmen dienen dem Schutz unserer Mitarbeiter, Kunden, Mieter, Mitglieder und Interessenten.

WIR SIND WEITERHIN FÜR SIE DA!

 

Eintragung der Satzung

Durch die schriftliche Mitgliederversammlung 2020 wurden Änderungen der Satzung der WG Halle-Süd e.G. beschlossen. Wir haben in unserem Mieterbrief und in den personalisierten Mitgliederschreiben über das Abstimmungsergebnis informiert. Am 23.11.2020 erfolgte die Eintragung beim Genossenschaftsregistergericht in Stendal.

Für jedes Mitglied liegt ein Exemplar der aktuellen Satzung in der Geschäftsstelle bereit. Dieses kann kostenlos zu den Öffnungszeiten abgeholt werden. Auf Wunsch senden wir Ihnen auch ein Exemplar zu. Alternativ steht die aktuelle Satzung zum Download auf der Internetseite der Genossenschaft bereit: www.wg-hs.de.

Wirksame Hilfe für Mieter: Anspruch auf Wohngeld oder Grundsicherung prüfen! – derzeit gilt vereinfachter Zugang

Folgende wesentliche Unterstützungsmöglichkeiten stehen Mieterinnen und Mietern zur Verfügung:

Wohngeld

Wohngeldberechtigt sind alle Personen, die zur Miete wohnen und deren monatliches Haushaltsgesamteinkommen unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt. Im Internet stehen kostenlose Wohngeldrechner zur Verfügung, anhand derer Mieter grob einschätzen können, ob ihnen Wohngeld zusteht. Es kann dann bei den zuständigen Wohngeldbehörden der Stadtverwaltung beantragt werden. Informationen und Antragsformulare finden sich auf deren Websites. Viele Bundesländer bieten derzeit Erleichterungen im Rahmen der Antragsstellung und der Plausibilitätsprüfung an. Deshalb lohnt es sich, die Möglichkeit eines Antrags zu prüfen! Wohngeld wird ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde, gewährt und in der Regel für 12 Monate bewilligt. Anschließend ist ein neuer Antrag erforderlich.

Kosten der Unterkunft (Grundsicherung)

Haushalte, die kein eigenes Einkommen erzielen und kein Arbeitslosengeld (ALG I) erhalten, haben Anspruch auf Unterstützung im Rahmen der Kosten der Unterkunft (Grundsicherung). In der aktuellen Situation kann das auch Selbstständige betreffen, die COVID-19-bedingt unmittelbar ohne Einkommen dastehen. Betroffene stellen dazu unmittelbar beim zuständigen Jobcenter einen Antrag auf Grundsicherung und Übernahme der vollen Wohnkosten. Als Erleichterung im Rahmen des Sozialschutz-Pakets der Bundesregierung können Erstanträge derzeit einfach formlos schriftlich, ohne persönliche Vorsprache (direkt über den Hausbriefkasten des Jobcenters) oder telefonisch gestellt werden. Zu empfehlen ist die schriftliche Beantragung, da die bekannten Jobcenter-Telefonnummern aktuell kaum erreichbar sind. Anträge können auf der Website der Arbeitsagentur gestellt werden. Bis auf Weiteres gilt hier: Es erfolgt keine zeitaufwändige Vermögensprüfung. Für Leistungen deren Bewilligungszeiträume zwischen 1. März 2020 und 30. Juni 2020 beginnen, wird Vermögen für die Dauer von 6 Monaten nicht berücksichtigt. Es gilt die Vermutungsregel, dass Antragsteller kein erhebliches Vermögen haben. Es genügt eine Erklärung des Antragstellers. Darüber hinaus erfolgt bei Erstanträgen ab April 2020 keine Angemessenheitsprüfung. Für zunächst 6 Monate werden die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung als angemessen angesehen und übernommen.

Sollten Sie Fragen haben, nehmen Sie bitte auch gern das Beratungsangebot der Mitarbeiter der Geschäftsstelle der Wohnungsgenossenschaft in Anspruch. Nur wenn uns die Probleme bekannt sind, können wir Unterstützung geben.

 

Angepasstes Heizen und Lüften

Die nachstehenden Empfehlungen sollen helfen, unter Berücksichtigung der technisch-physikalischen sowie hygienischen Anforderungen energiesparend zu heizen und zu lüften:

Heizen Sie alle Räume ausreichend und möglichst kontinuierlich. Dies gilt auch für die Räume, die Sie nicht ständig benutzen oder in denen Sie ein niedriges Temperaturniveau wünschen.

Halten Sie die Türen zu Räumen mit niedrigeren Temperaturen stets geschlossen, da die Luftfeuchtigkeit dort schneller kondensiert und schlechter abtrocknet.

Unterbinden Sie die Luftzirkulation nicht. Das ist besonders wichtig an Außenwänden. Möbelstücke sollten deshalb mindestens 5 cm Abstand zur Wand haben, besonders solche auf geschlossenem Sockel.

Behindern Sie die Wärmeabgabe der Heizkörper nicht durch lange Vorhänge, Verkleidungen oder Möbel – sie zahlen sonst 10-20 % mehr Energie und verhindern die Ausbreitung der Wärme im Raum.

Schenken Sie der Raum- und Wohnungslüftung auch im Interesse Ihrer Gesundheit besondere Aufmerksamkeit. Lüftung dient nicht nur dazu, verbrauchte Luft einfach zu ersetzen. Eine wesentliche Aufgabe des Lüftens ist auch die Abführung von Wasserdampf, damit die relative Luftfeuchte keinesfalls die Behaglichkeitsgrenze und zugleich kritische Grenze für Kondensatbildung von 50 bis 60 % relative Luftfeuchte übersteigt. Die abzuführende Wasserdampfmenge beträgt je nach Wohnungsgröße und Intensität der Nutzung erstaunliche 10 bis 30 Liter pro Tag.

Lüften Sie bedarfsgerecht und dennoch energiebewusst. Dabei geht zwar etwas Heizenergie verloren, dies muss jedoch im Interesse gesunder raumklimatischer Verhältnisse und zur Vermeidung von Feuchteschäden hingenommen werden. Es kommt darauf an, diesen Verlust so gering wie möglich zu halten. Das gelingt am besten durch kurzes intensives mehrmaliges Lüften. Sie sollten dazu Fenster und Türen weit öffnen und nach Möglichkeit Durchzug schaffen. Nach etwa fünf bis zehn Minuten ist die verbrauchte, feuchte Raumluft durch trockene Frischluft ersetzt, die nach Erwärmung wieder zusätzlichen Wasserdampf aufnehmen kann. Der Vorteil dieser sogenannten Stoßlüftung ist, dass mit der verbrauchten Luft nur die darin enthaltene Wärme entweicht, während die in den Wänden und Einrichtungsgegenständen gespeicherten, viel größeren Wärmemengen im Raum bleiben und nach dem Schließen der Fenster mithelfen, die Frischluft schnell wieder auf die gewünschte Temperatur zu bringen.

Die Stoßlüftung sollte mehrmals täglich wiederholt werden, bei ständiger Anwesenheit in der Wohnung muss wesentlich mehr gelüftet werden.

Je höher die Temperaturdifferenz zwischen Raum- und Außenluft ist, desto schneller erfolgt der Austausch der Luft und die Feuchtigkeit wechselt zur kälteren Seite hin.

Vermeiden Sie Dauerlüften während der Heizperiode. Offene oder gekippte Fensterflügel verursachen ein Mehrfaches an Wärmeverlusten gegenüber einer gezielten Stoßlüftung, da sie die umgebenen Bauteile und Möbel verstärkt auskühlen und bei gekippter Fensterstellung die Feuchtigkeit zu langsam aus dem Raum transportiert wird.

Schließen Sie beim Lüften die Heizkörperventile (bei Frost auf "Sternchen").

Größere Wasserdampfmengen, die in einzelnen Räumen z. B. beim Kochen, Baden oder Duschen entstehen, sollten durch gezieltes Lüften der betreffen-den Räume sofort nach außen abgeführt werden. Die Türen dieser Räume sollten während dieser Vorgänge möglichst geschlossen bleiben, damit sich der Wasserdampf nicht in der gesamten Wohnung ausbreitet.

Tipp zur Selbstkontrolle im Winterhalbjahr:

Öffnen Sie Ihr Fenster und beobachten Sie die äußere Glasscheibe. Bei hoher Luftfeuchtigkeit im warmen Raum beschlägt sofort die Scheibe und „trocknet“ nach erfolgten Luftaustausch ab. Frischluft wurde zugeführt, welche schneller wieder erwärmt werden kann und die Luftfeuchtigkeit im Raum ist gesunken. Regelmäßig durchgeführt, ergibt dies ein gesundes Raumklima in dem Sie sich auch wohl fühlen.

Bitte nutzen Sie die Wechselsprechanlagen

In allen Wohnungen unserer Genossenschaft wurden Wechselsprechanlagen eingebaut. Bitte nutzen Sie diese auch immer, wenn es klingelt. So können Sie vermeiden, dass durch voreiliges Betätigen des Türöffners Unbefugte das Haus betreten.

Adresse/Kontakt

Wohnungsgenossenschaft Halle-Süd e.G.

Vogelweide 13
06130 Halle (Saale)

Telefon: 0345 4442497
Fax: 0345 9760719

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Geschäftszeiten

dienstags in der Zeit von 9:00-12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Wer uns außerhalb dieser Zeiten besuchen möchte, wird um vorherige telefonische Terminvereinbarung gebeten.

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