Obhuts- und Informationspflichten

Ab Übernahme bis zur Rückgabe sind Mieterinnen und Mieter verpflichtet, mit der Mietsache schonend und pfleglich umzugehen. Sie haben alles zu unterlassen, was zu einem Schaden an der Mietsache führen kann. Im Rahmen der Obhutspflicht müssen Mieterinnen und Mieter in gebotenem Umfang auch zur Schadensvermeidung aktiv tätig werden. Sachschäden an der Mietsache sind dem Vermieter unverzüglich (schriftlich) anzuzeigen. Die Obhutspflicht im Mietrecht betrifft alle Teile des Hauses und auch Gemeinschaftsanlagen, soweit diese für den Mieter zugänglich sind.

Adresse/Kontakt

Wohnungsgenossenschaft Halle-Süd e.G.

Vogelweide 13
06130 Halle (Saale)

Telefon: 0345 4442497
Fax: 0345 9760719

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Geschäftszeiten

dienstags in der Zeit von 9:00-12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Wer uns außerhalb dieser Zeiten besuchen möchte, wird um vorherige telefonische Terminvereinbarung gebeten.

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