Genehmigung des Vermieters

Die Untervermietung von Wohnraum bedarf laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) immer der Genehmigung des Vermieters (§ 540 BGB). Wird die Erlaubnis des Vermieters zur Untermiete nicht eingeholt, dann kann er von dem Mieter Schadensersatz verlangen und ihm den Mietvertrag außerordentlich kündigen.

Eine Genehmigung zur befristeten Vermietung an Touristen, z. B. über Airbnb oder andere Internetportale wird grundsätzlich durch unsere Wohnungsgenossenschaft nicht gegeben.

Wir möchten unseren Mietern nicht zumuten, ständig wechselnde Mitbewohner im Haus zu haben.

Adresse/Kontakt

Wohnungsgenossenschaft Halle-Süd e.G.

Vogelweide 13
06130 Halle (Saale)

Telefon: 0345 4442497
Fax: 0345 9760719

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Geschäftszeiten

dienstags in der Zeit von 9:00-12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Wer uns außerhalb dieser Zeiten besuchen möchte, wird um vorherige telefonische Terminvereinbarung gebeten.

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