Erläuterung
Der Ausstattungsstandard 1 wird für alle Wohnungen angestrebt. Technische Neuerungen, wertverbessernde Maßnahmen usw. werden bei bestehenden Mietverhältnissen per Modernisierungsumlage (11%) auf die Miete umgelegt.
Der Ausstattungsstandard 2 (auch Teile davon) wird angeboten, wenn der Mieter eine höherwertige Ausstattung seiner Wohnung wünscht. Die abzuschließende Vereinbarung regelt, welche Kosten den Mieter erwarten und wie mit der Ausstattung bei Lösung des Mietverhältnisses verfahren wird.
Reine Instandsetzungskosten trägt die Genossenschaft.