Sperrmüll
Zum Sperrmüll gehören z. B.: Möbel, Truhen, Bettgestelle, Matratzen, Lattenroste, Regale, Leitern, Teppiche und Teppichböden, Fahrräder, Dreiräder und Roller, Kinderwagen, Koffer (ohne Inhalt), Bügelbretter, Gardinenstangen und Ähnliches.
Einrichtungsgegenstände einer Wohnung, die wegen ihrer Ausmaße, ihrer Sperrigkeit oder ihres Gewichtes nicht in einen Restmüllbehälter passen bzw. diesen beschädigen oder dessen Entleerung erschweren könnten. Bei Rückfragen, für die Entsorgung der Gegenstände, die nicht zum Sperrmüll gehören, wenden sie sich bitte an die Geschäftsstelle.