Da die Sanierung/Modernisierung unserer leeren Wohnungen häufig erst erfolgt, wenn uns der neue Mieter bekannt ist, können Sie viele Entscheidungen zur Ausstattung und zum Aussehen Ihrer neuen Wohnung mit tragen.
In vielen Wohnungen sind Grundrissveränderungen möglich (z.B. Herausnahme von Schornsteinen, Versetzen oder Entfernen von Wänden u.ä.). Die Modernisierung bewohnter Wohnungen erfolgt in Absprache mit dem jeweiligen Mieter. Wir bemühen uns um maximale Berücksichtigung aller individuellen Wünsche.
Übrigens können Sie so auch die Höhe Ihrer Miete beeinflussen. Fragen Sie uns einfach!
Erläuterung
Der Ausstattungsstandard 1 wird für alle Wohnungen angestrebt. Technische Neuerungen, wertverbessernde Maßnahmen usw. werden bei bestehenden Mietverhältnissen per Modernisierungsumlage (11%) auf die Miete umgelegt.
Der Ausstattungsstandard 2 (auch Teile davon) wird angeboten, wenn der Mieter eine höherwertige Ausstattung seiner Wohnung wünscht. Die abzuschließende Vereinbarung regelt, welche Kosten den Mieter erwarten und wie mit der Ausstattung bei Lösung des Mietverhältnisses verfahren wird.
Reine Instandsetzungskosten trägt die Genossenschaft.
Ausstattungsstandard 1
Finanzierung
- Finanzierung durch die WG mit anteiliger Miet-bzw. Modernisierungsumlage für die Mieter
gesamte Wohnung
- zentrale Heizung
- Elektroanlage nach Standard 1, unter Putz
gesamte Wohnung (außer Bad)
- Rohrverkleidungen (Fußbodenleisten) in weiß
- Dielung aufarbeiten oder Fußbodenplatten und PVC-Belag
Bad
- Bad Fliesenfußboden und Nassstrecke (Sparvariante)
- separate Einhebelmischer, Waschtisch, Dusche o. Badewanne m. Wannenträger, Rohrverkofferung, Stand-WC und tiefhängender Spülkasten, falls technisch machbar: wandhängendes WC mit Unterputzspülkasten
Küche
- Fliesenspiegel über Nassstrecke
Bad/Küche
- Waschmaschinen- u. Spülmaschinenanschluss, Elektroherdanschluss, Wasseruhren
Wohnungseingangstür
- ggf. Reparatur, Sicherheitsblende von innen (Platte), Sicherheitsbeschlag, Türspion
Wohnungsinnentüren
- ggf. Reparatur
Ausstattungsstandard 2
Vorraussetzung für zusätzliche oder höherwertige Ausstattungswünsche ist der Abschluß einer Vereinbarung.
Finanzierung
- Vorfinanzierung durch die WG und Weiterberechnung an den Mieter
gesamte Wohnung
- Handtuchheizung im Bad, Fußbodenheizung
- zusätzliche Steckdosen, Telefon- und Antennendosen, Anschlüsse für Wandleuchten
gesamte Wohnung (außer Bad)
- Rohrverkleidungen (Fußbodenleisten) holzfarben
- Fliesenfußboden, Laminat, Parkett
Bad
- tür- bzw. deckenhohe Vollverfliesung, Bordüren
- Falls Platzverhältnisse es zulassen: Dusche oder Wanne zusätzlich, Gäste-WC, ggf. Versetzen einer Wand, Installation von Deckenverkleidung mit Strahlern
Küche
- erweiterter Fliesenspiegel
Bad/Küche
- Waschmaschinen- u. Spülmaschinenanschluss, Elektroherdanschluss, Wasseruhren
Wohnungseingangstür
- ggf. Reparatur, Sicherheitsblende von innen (Platte), Sicherheitsbeschlag, Türspion
Wohnungsinnentüren
- Neuverglasung/Verglasung
Sonstiges
- Malerarbeiten (auch nach der Sanierung)