Frei? Ärgerlich? Schön?
Die Trockenplätze bieten die Möglichkeit zum Trocknen der Wäsche. Wir sind sehr froh, dass wir unseren Mietern in den meisten unserer Häuser eine Möglichkeit bieten können, ihre Wäsche an der frischen Luft zu trocknen. Gemäß unserer Hausordnung Punkt 1.3. steht die Nutzung der Gemeinschaftseinrichtungen allen Mietern offen. Im Wege der gegenseitigen Rücksichtnahme soll dieses Recht auch allen Mietern gewährt werden. So sind z. B. Wäscheleinen nach Benutzung unverzüglich zu entfernen.
Das Plätzchen auf unserem Foto sieht zwar lauschig aus, aber Wäschetrocknen ist dort nicht mehr möglich.
Die Hausordnung ist Bestandteil Ihres Mietvertrages. Wir appellieren an alle Mieterinnen und Mieter, die Hausordnung auch in diesem Punkt unbedingt einzuhalten.