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Ausstattungskatalog für unsere Wohnungen

Da die Sanierung / Modernisierung unserer leeren Wohnungen häufig erst erfolgt, wenn uns der neue Mieter bekannt ist, können Sie viele Entscheidungen zur Ausstattung und zum Aussehen Ihrer neuen Wohnung mit tragen.

In vielen Wohnungen sind Grundrissveränderungen möglich (z.B. Herausnahme von Schornsteinen, Versetzen oder Entfernen von Wänden u.ä.). Die Modernisierung bewohnter Wohnungen erfolgt in Absprache mit dem jeweiligen Mieter. Wir bemühen uns um maximale Berücksichtigung aller individuellen Wünsche.

Übrigens können Sie so auch die Höhe Ihrer Miete beeinflussen. Fragen Sie uns einfach!  

Ausstattungskatalog der WG Halle-Süd e.G. im Rahmen der Sanierung und Modernisierung von Wohnungen

  Ausstattungsstandard
1
Ausstattungsstandard
2
    Für zusätzliche oder höherwertige Aus-stattungswünsche:
(Voraussetzg.: Abschluß einer Vereinbarung)
Finanzierung Finanzierung durch die WG mit anteiliger Miet-bzw. Modernisierungsumlage für die Mieter Vorfinanzierung durch die WG und Weiterberechnung an den Mieter
gesamte Wohnung
  • zentrale Heizung
  • Elektroanlage nach Standard 1, unter Putz
  • Handtuchheizung im Bad, Fußbodenheizung
  • zusätzliche Steckdosen, Telefon- und Antennendosen, Anschlüsse für Wandleuchten
gesamte Wohnung (außer Bad)
  • Rohrverkleidungen (Fußbodenleisten) in weiß
  • Dielung aufarbeiten oder Fußbodenplatten und PVC-Belag
  • Rohrverkleidungen (Fußbodenleisten) holzfarben
  • Fliesenfußboden, Laminat, Parkett
Bad
  • Bad Fliesenfußboden und Nassstrecke (Sparvariante)
  • separate Einhebelmischer, Waschtisch, Dusche o. Badewanne m. Wannenträger, Rohrverkofferung, Stand-WC und tiefhängender Spülkasten, falls technisch machbar: wandhängendes WC mit Unterputzspülkasten
  • tür- bzw. deckenhohe Vollverfliesung, Bordüren
  • Falls Platzverhältnisse es zulassen: Dusche oder Wanne zusätzlich, Gäste-WC, ggf. Versetzen einer Wand, Installation von Deckenverkleidung mit Strahlern
Küche Fliesenspiegel über Nassstrecke erweiterter Fliesenspiegel
Bad / Küche Waschmaschinen- u. Spülmaschinenanschluss, Elektroherdanschluss, Wasseruhren  
Wohnungs-
eingangstür
ggf. Reparatur, Sicherheitsblende von innen (Platte), Sicherheitsbeschlag, Türspion  
Wohnungs-
innentüren
ggf. Reparatur Neuverglasung / Verglasung
Sonstiges   Malerarbeiten (auch nach der Sanierung)

Erläuterung:

Der Ausstattungsstandard 1 wird für alle Wohnungen angestrebt. Technische Neuerungen, wertverbessernde Maßnahmen usw. werden bei bestehenden Mietverhältnissen per Modernisierungsumlage (11%) auf die Miete umgelegt.

Reine Instandsetzungskosten trägt die Genossenschaft.

Bei bewohnten Wohnungen können auf Wunsch des Mieters für den Bereich Elektro und Fußboden auch zunächst nur Teilleistungen vereinbart werden, wenn z.B. die Schaffung der Baufreiheit nicht in allen Räumen vollständig gewährleistet werden kann.
Hierzu ist im Einzelfall eine Abstimmung zwischen Mieter und der WG möglich.

Der Ausstattungsstandard 2 (auch Teile davon) wird angeboten, wenn der Mieter eine höherwertige Ausstattung seiner Wohnung wünscht. Die abzuschließende Vereinbarung regelt, welche Kosten den Mieter erwarten und wie mit der Ausstattung bei Lösung des Mietverhältnisses verfahren wird.

Der Austausch einzelner Bestandteile der Austattungsgrade (z.B. erweiterter Fliesenspiegel gegen Verzicht auf Geschirrspülanschluss) ist nicht möglich.

Aber: Werden Teile des Ausstattungsgrades 1 durch Teile des Ausstattungsgrades 2 ersetzt, so entfällt für den betroffenen Teil des Ausstattungsgrades 1 die Modernisierungsumlage.

Beispiel: Die Rohrverkleidungen werden nach Ausstattungsgrad 1 in weiß geliefert und mit 11% auf die Miete umgelegt. Der Mieter wünscht jedoch holzfarbene Rohrverkleidungen gemäß Ausstattungsgrad 2. Er finanziert diese gemäß der getroffenen Vereinbarung selbst, so dass der WG hierfür keine Kosten entstehen. Dadurch entfällt die Modernisierungsumlage.

Zum gegebenen Zeitpunkt sind in der Geschäftsstelle der WG verschiedene Fliesensorten (einschl. passender Bordüren und Fußbodenfliesen) sowie verschiedene Fußbodenbeläge zur Ansicht und Auswahl durch die Mieter ausgestellt (gilt für beide Ausstattungsgrade).

Bei der Sanierung/ Modernisierung werden die aktuellen technischen Vorschriften und gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt. Verstöße zu Gunsten besonderer Mieterwünsche sind nicht möglich.

Informationen zum Standard 1 für die Elektroanlage:

Flur
  • 1 Doppelsteckdose
  • 1 Telefondose*
  • 1 Lampenauslass (Decke)
  • Schalter
Küche
  • 2 Doppelsteckdosen
  • 3 Einfachsteckdosen
  • 1 Steckdose für Waschmaschine**
  • 1 Steckdose für Geschirrspüler
  • 1 Lampenauslass (Decke)
  • Schalter
Bad
  • 1 Doppelsteckdose
  • 1 Lampenauslass (Decke o. Wand)
  • 1 Anschluss für Etagenheizung***
 
Wohnzimmer
  • 3 Doppelsteckdosen
  • 1 3-fach Steckdose
  • 1 Antennendose
  • 1 Lampenauslass (Decke)
  • 1 Raumregler für Etagenheizung***
  • Schalter
Schlafzimmer,
Kinderzimmer
  • 2 Doppelsteckdosen
  • 2 Einfachsteckdosen
  • 1 Lampenauslass (Decke)
  • Schalter

*     nach Absprache kann die Telefondose auch im          

        Wohnzimmer vorgesehen werden

**   nach Absprache und techn. Realisierbarkeit kann die

        Waschmaschine im Bad vorgesehen werden

*** nur im Bedarfsfall (wenn keine Zentralheizung im

        Haus vorgsehen bzw. vorhanden ist)

Elektro-Standard 1 ist die Mindestausstattung nach derzeitigen Gesichtspunkten.

Erweiterungen sind im Ausstattungsstandard 2 möglich. Z.B. zusätzliche Antennen- und Telefondosen, zusätzliche Steckdosen oder Anschlüsse für Wandleuchten.

Informationen zum Standard für Renovierungen/Schönheitsreparaturen:

Decken und Wände Raufasertapete weiß  
Türen/ Türrahmen Lackfarbe weiß alternativ: farblos lackiert
Originalklinkengarnituren schwarz lackiert  
Dielung farblos lackiert alternativ: farbig lackiert

Werden auf Wunsch des Mieters abweichende Anstriche aufgebracht, so trägt hierfür bei Neuvermietung der Mieter die Kosten. Es wird darauf hingewiesen, dass abweichende Anstriche bei Lösung des Mietverhältnisses auf eigene Kosten vom Mieter zu entfernen und der o.g. Standard hergerichtet werden muss, wenn kein Nachmieter die Wohnung in entsprechendem Zustand übernimmt. Individuelle Vereinbarungen sind selbstverständlich möglich.

Für Fragen und Auskünfte steht Ihnen Frau Urbanczyk unter Tel. 44 424 97 gern zur Verfügung.

 

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